Info-Abende
In der Regel findet im November ein erster, und im Januar dann ein zweiter Info-Abend statt. Es wäre gut, wenn Sie an einem dieser Info-Abende teilnehmen könnten. Die jeweils aktuellen Termine finden Sie hier.
Aufnahmeverfahren 1. Klasse
1. Aufnhameantrag (bis 15. Februar)
Füllen Sie bitte zunächst unseren Aufnahmeantrag aus und senden Sie Ihn mit einem aktuellen Bild Ihres Kindes an anmeldung@ikws.de. Mit Abgabe des Aufnahmeantrags nehmen Sie am Aufnahmeverfahren Teil und werden über alle weiteren Schritte und genauen Termine per Mail informiert.
Ihren Antrag nehmen wir jeweils vom 1. August des Vorjahres bis zum 15. Februar des Einschulungsjahres entgegen. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat jedoch keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze. Sollte sich von Ihrer Seite etwas ändern (Adressänderungen etc.), bitten wir um eine kurze Nachricht.
2. Vorauswahl & Elternabende (Mitte Februar - Ende März)
Anhand der eingesandten Aufnahmeanträge treffen wir eine Vorauswahl. Beispielsweise nehmen wir grundsätzlich keine Kinder auf, die nicht spätestens im Juli sechs Jahre alt werden. Alle Eltern, deren Kinder für einen Schulplatz an unserer Schule in Frage kommen, werden dann zu zwei aufeinanderfolgenden pädagogischen Elternabenden eingeladen (etwa ein halbes Jahr vor Schulstart). Dort werden u.a. unsere Schulstruktur, die Waldorfpädagogik, die Besonderheiten unseres interkulturellen Ansatzes und vieles mehr erläutert. Diese Elternabende sind obligatorisch und sollen interessierten Eltern helfen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
3. Persönliches Kennenlernen (Mitte Februar - Ende März)
Nachdem Sie auf den pädagogischen Elternabenden über unser pädagogisches Konzept und die Schulstruktur informiert wurden, möchten wir Sie und Ihr Kind persönlich kennenlernen. Hierzu vereinbaren wir einerseits mit Ihnen ein Elterngespräch, und laden andererseits Ihr Kind zu einem Spielkreis ein. "Spielkreis" bedeutet, dass eine kleine Gruppe angemeldeter Kinder miteinander unter pädagogischer Anleitung spielt. Dies erleichtert es unserem Aufnahme-Team z.B. die Schulreife zu beurteilen.
4. Vergabe der Schulplätze (nach den Osterferien)
Sobald wir alle Kinder kennengelernt und mit allen Eltern gesprochen haben, werden die 30 Schulplätze vergeben. Der Termin für die Bekanntgabe unserer Entscheidung wird Ihnen an den pädagogischen Elternabenden mitgeteilt.
Haben Sie eine verbindliche Zusage für einen Schulplatz erhalten, übersendet Ihnen unser Sekretariat die Vertragsmuster und weitere Dokumente und lädt Sie zu einem Vertragsgespräch mit unserem Geschäftsführer ein.
Aufgrund der begrenzten Schulplätze können wir leider nicht allen Eltern zusagen, deren Kinder wir gerne aufnehmen würden. Wir führen jedoch eine Warteliste für den Fall, dass ein Schulplatz wieder erwarten nicht beansprucht und somit frei wird.
Aufnahmeverfahren Quereinstieg
1. Aufnahmeantrag
Füllen Sie bitte zunächst unseren Aufnahmeantrag aus und senden Sie Ihn mit einem aktuellen Bild Ihres Kindes an anmeldung@ikws.de. Mit Abgabe des Aufnahmeantrags nehmen Sie am Aufnahmeverfahren Teil und werden über alle weiteren Schritte und genauen Termine per Mail informiert.
Ihren Antrag nehmen wir jeweils vom 1. August des Vorjahres bis zum 15. Februar des Einschulungsjahres entgegen. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat jedoch keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze. Sollte sich von Ihrer Seite etwas ändern (Adressänderungen etc.), bitten wir um eine kurze Nachricht.
2. Vorauswahl & Warteliste
Wir treffen eine Vorauswahl und nehmen Ihr Kind gegebenenfalls auf die Warteliste. Hierüber werden Sie benachrichtigt.
3. Hospitation
Anschließend vereinbaren Sie mit der Klassenlehrerin eine Hospitation, damit Ihr Kind die Schule, und die Lehrerin Ihr Kind kennenlernen kann.
4. Vergabe
Nach der Hospitation entscheidet unsere Schulleitungskonferenz, ob das Kind aufgenommen wird.
Haben Sie eine verbindliche Zusage für einen Schulplatz erhalten, übersendet Ihnen unser Sekretariat die Vertragsmuster und weitere Dokumente und lädt Sie zu einem Vertragsgespräch mit unserem Geschäftsführer ein.
Häufige Fragen
Was kostet der Schulbesuch?
Der Besuch der Freien Interkulturellen Waldorfschule Berlin soll allen Kindern offen stehen. Wir streben ein ausgewogenes Verhältnis von Kindern mit und ohne Migrationsgeschichte, sowie von einkommensstarken und einkommensschwachen Haushalten an. Als Schule in freier Trägerschaft bekommen wir jedoch nicht alle Kosten von staatlicher Seite ersetzt.
Deshalb müssen wir grundsätzlich auch auf monatliche Elternbeiträge bauen. Um dennoch jedem Kind unabhängig von Herkunft oder sozialer Stellung den Besuch dieser Schule zu ermöglichen, erfolgt die Festsetzung des monatlichen Elternbeitrags in freier Selbsteinschätzung Seitens der Eltern. Das heißt: Sie bestimmen selbst, wie viel Sie geben können und wollen.
Es findet keine Prüfung Ihrer Einkommensverhältnisse statt, und wir machen die Unterzeichnung des Schulvertrags auch nicht von der Höhe Ihres Beitrags abhängig. Damit Sie jedoch beurteilen können, welche Beiträge wir tatsächlich benötigen, enthält die Beitragsordnung einen „Orientierungsrahmen“. Mit seiner Hilfe können Sie ein Gefühl für den Beitrag bekommen, der für Ihre Einkommensklasse angemessen wäre. Einzelheiten zu allen Kosten finden Sie in unserer Beitragsordnung, die Sie hier herunterladen können:
Download Schulgeld und Beitragsordnung der Freien Interkulturellen Waldorfschule Berlin (PDF)
Wie werden die Plätze vergeben?
Wir haben 30 Plätze frei, die wir ab Mai unter den Bewerbungen vergeben. In dem Zuge erhalten Sie auch die Information über evtl. Wartelistenplätze. Die Schulplätze werden nicht nach Datum der Anmeldung vergeben, sondern im Rahmen unseres Auswahlverfahrens.
Uns interessiert zunächst die Schulreife. Daneben sind andere pädagogische Aspekte wichtig, aber auch die Frage, inwieweit die Eltern unser pädagogisches Konzept verstehen und mittragen. Einkommen, Religion, Nationalität, Gender usw. spielen keine Rolle.
Habe ich bessere Chancen, wenn ich mein Kind früher anmelde?
Nein. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze.
Ich habe eine Absage erhalten, was kann ich tun?
Wir informieren Sie, ob wir Sie auf die Warteliste nehmen können. Leider ist die Nachfrage größer als das Angebot. Es gibt jedoch in Berlin viele gute Schulen, darunter auch andere freie Schulen mit spannenden Profilen. Außerdem gibt es immer wieder Elterninitiativen, die sich auf den Weg gemacht haben, um selbst eine Schule zu gründen. Fragen Sie bei den entsprechenden Netzwerken und Verbänden nach – eine Absage durch uns ist jedenfalls kein Grund, eine Schule zu wählen, mit der Sie oder Ihr Kind unglücklich wären.
Was tun wir, wenn wir zum Aufnahmeprozess nicht in Berlin sein können?
Bitte lassen Sie uns über aufnahme@ikws.de baldmöglichst wissen, wenn Sie zu den obligatorischen Terminen (siehe oben) nicht in Berlin sind. Wir finden dann eine individuelle Lösung.
Darf ich mein Kind schon für das übernächste Schuljahr anmelden bzw. gibt es eine Warteliste?
Nein. Sie können Ihr Kind nur für das folgende Schuljahr bei uns anmelden. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Schulplätze.
Laut Einschulungsuntersuchung ist mein Kind schulreif, ich habe jedoch Zweifel. Ist eine Waldorfschule vielleicht ein guter Kompromiss?
Ganz im Gegenteil. In unserer Gesellschaft besteht die Tendenz, den Beginn der Schulreife immer weiter runterzusetzen und die Schulzeit zu verkürzen. Das ist zum Teil durchaus mit einer früheren Reife neuer Generationen begründbar, hat aber auch Ursachen in einem ökonomisch geprägten Bildungsbegriff. Wir sehen diese Entwicklung kritisch und nehmen aktuell nur Kinder auf, die bei Schulstart schon das sechste Lebensjahr erreicht haben. Darüberhinaus sind Reife und Alter nicht dasselbe, weshalb wir bei jedem Kind auch unabhängig vom Alter nochmals genauer hinsehen, und gegebenenfalls auch unseren eigenen Schularzt hinzuziehen. Es kommt auch vor, dass wir Eltern dazu raten, ihr Kind lieber noch ein Jahr länger im Kindergarten unbeschwert spielen zu lassen. Wir beurteilen die Schulreife also tendenziell eher strenger als staatliche Schulen.
Falls mein Kind noch nicht schulreif ist und ich es rückstellen lasse, habe ich dann Anspruch auf einen Schulplatz im nächsten Jahr?
Nein. Sie müssten Ihr Kind erneut anmelden und das Aufnahmeverfahren nochmals durchlaufen.
Ich möchte eine Rückstellung für mein Kind, bis wann muss ich mich darum kümmern?
Wir wissen um die Schwierigkeit, den Kita-Platz trotz der fehlenden Schulreife behalten zu dürfen. Sollten Sie bezüglich der Schulreife Zweifel haben, suchen Sie bitte frühzeitig das Gespräch mit der Kita. Falls Sie an der Schulreife zweifeln und Ihr Kind vor dem 15. Juli das sechste Lebensjahr erreicht, können Sie sich an den pädagogischen Elternabenden bzw. Info-Abenden auch gerne an uns richten und wir besprechen - unverbindlich - Ihre individuelle Situation. Weitere Antworten zur Rückstellung finden Sie unter:
www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungswege/grundschule/anmeldung/
www.beak-fk.de/fileadmin/beak-fk/material/Verfahrensbeschr_Zurueckstell_akt_180316_mitAnlagen_Versand.pdf
Kann ich mir die Schule vorher mal anschauen?
Am Tag der offenen Tür und zu den zwei Info-Abenden im Jahr haben Sie Gelegenheit, uns und unsere Schule kennenzulernen. Die Termine entnehmen Sie bitte unserem Terminkalender.
Gibt es besondere Regelungen für Geschwisterkinder?
Die Familien der Geschwisterkinder durchlaufen das reguläre Aufnahmeverfahren. Unter Umständen können bezüglich der obligatorischen Elternabenden individuelle Absprachen getroffen werden.
An was müssen wir bezüglich der Hortbetreuung denken?
Für einen Hortplatz muss ein Bedarfsbescheid (Hortgutschein) im Jugendamt beantragt werden. Ohne die Bedarfsanerkennung ist eine Betreuung des Kindes im Anschluss an den Unterricht bzw. die VHG-Zeiten nicht möglich. Die Beantragung muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen. Den Hortgutschein können und sollten sie unabhängig vom Schulplatz bei uns beantragen; er gilt für alle Schulen. Weitere Informationen hierzu und das Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
Zu welchen Zeiten kann mein Kind in Ihrer Schule betreut werden?
Unsere Schule öffnet um 7:30 Uhr und beginnt um 8:15 Uhr. Die Hortbetreuung ist je nach Bedarfsbescheid von 11:30 bis 16:00 Uhr bzw. bis 18:00 Uhr gewährleistet. In den Ferien sind wir bei Vorliegen eines Ferienhort-Bescheides von 8:00 bis 16:00 Uhr für Ihre Kinder da, mit Ausnahme der Schließzeiten zwischen den Jahren 3 Wochen im Sommer.
An wen wende ich mich, wenn ich nicht alles verstehe oder Fragen habe?
Bitte wenden Sie sich per Mail an unser Sekretariat, wenn Sie eine Übersetzung benötigen oder Fragen haben. Wir melden uns dann zurück.